AGB
1. Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an den Kursen von „Fit für zwoa“ (oder nachfolgend „wir“ genannt).
Durch Anklicken des Buttons „verbindlich buchen“ geben Sie eine verbindliche Kursbuchung ab. Ihr Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Buchung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Buchung annehmen.
2. Gebühren
Die Kursgebühren ergeben sich aus der gültigen Kursübersicht, welche auf unserer Homepage zu finden ist.
3. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer ergibt sich aus der oben ausgewählten Leistung bzw. dem jeweiligen Kurs. Die vereinbarten Kurstermine (ersichtlich auf der Kursbestätigung) sind verbindlich. Es wird darum gebeten, uns frühestmöglich (im Idealfall 24 Stunden zuvor) über die Absage einer Kursstunde zu informieren. Die Möglichkeit der Nachholung der Kursstunden obliegt der individuellen Zustimmung von „Fit für zwoa“. Ein Anspruch auf Nachholung der Fehlstunden entsteht der Kursteilnehmerin nicht. Für Fehlstunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Kursgebühr.
4. Widerruf
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss „Fit für zwoa“ mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erhalten Sie die bereits gezahlten Beträge, abzüglich der evtl. bereits in Anspruch genommen Leistungen, binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto der Teilnehmerin.
5. Körperliche Anforderungen
Mit der Buchung des Kurses erklärt der Teilnehmer, den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen, gewachsen zu sein. Sicherheitshalber wird empfohlen, sich vor der Teilnahme an den Kursen beim Hausarzt oder Frauenarzt etc. die Sporttauglichkeit bestätigen zu lassen. Der Teilnehmer informiert über eventuell bestehende körperliche Gebrechen und gesundheitliche Störungen bzw. Einschränkungen, die seine Fähigkeit zur Teilnahme am Unterricht beeinträchtigen könnten, auch wenn er diese für geringfügig hält. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr.
6. Haftungsbeschränkung
(1) „Fit für zwoa“ haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „Fit für zwoa“ deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten „Fit für zwoa“ werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
7. Preise/Zahlung
Alle Preise sind in Euro angegeben. Alle Angebote und Preise sind unverbindlich und freibleibend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die Zahlung erfolgt wahlweise, per Barzahlung oder per Überweisung.
8. Zustandekommen
Ein Vertrag kommt durch Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch „Fit für zwoa“ verbindlich zustande.
9. Sonstige Vereinbarungen
Sollte ein Kurs oder eine Kursstunde, wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Kursleiters oder aus einem anderen wichtigen Grund abgesagt werden, wird die vorausgezahlte Kursgebühr vollständig bzw. anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht. Bei Ausfall von Stunden ist „Fit für zwoa“ berechtigt, den Unterricht durch autorisierte Vertretungen zu erbringen oder zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen.
10. Rücktritt vom Vertrag
Der Teilnehmer kann von der Buchung des Kurses/Veranstaltung etc. zurücktreten. Dies muss in Textform per Post, per Telefax, per Mail oder online erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Das bereits bezahlt Entgelt wird bei rechtzeitiger Abmeldung unter Abzug der Stornokosten zurückerstattet.
- Rücktritt bis 8 Wochen vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung etc.: Stornokosten 10 €
- Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung etc.: Stornokosten 30 % des Preises
- Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung etc.: Stornokosten 50 % des Preises
- Rücktritt ab 1 Woche vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung etc., Kurs-, Veranstaltungsabbruch oder bei Nichterscheinen: Stornokosten 100 % des Preises
11. Datenschutz
„Fit für zwoa“ erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag, nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung. Es handelt sich hierbei beispielsweise um die vom Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz) und E-Mailadresse. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes (IuKDG) gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
Informationen & Rechte zur Videoüberwachung im Eingangsbereich von "Fit für zwoa"
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende
personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese
personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im e inzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger
personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16
DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene
Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B.
wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden ( Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn
eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch
gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben , jederzeit gegen die
Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die
personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung
der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS GVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann
dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ih res Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des
mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.
AGB bei Kursen von Hebamme Lena Karpfinger
1. Gegenstand des Vertrages:
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an den Kursen von Hebamme Lena Karpfinger, aus Ergoldsbach
Durch Anklicken des Buttons „verbindlich buchen“ geben Sie eine verbindliche Kursbuchung ab. Ihr Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Buchung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Buchung annehmen.
2. Gebühren/Zahlung
Die Kursgebühren für die durchgeführten Kursstunden für die gesetzlich versicherte Schwangere werden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse der Schwangeren verrechnet. Privatversicherte Teilnehmerinnen erhalten eine Privatrechnung. Die Gebühr für den Geburtsvorbereitungskurs richtet sich nach der aktuell geltenden Gebührenverordnung Bundesland Bayern.
Die Schwangere ist grundsätzlich dazu berechtigt, auch alleine an dem Geburtsvorbereitungskurs teilzunehmen.Die Partnergebühr für die zwei Partnerabende (2x120 Minuten) beträgt 99 Euro und muss von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin selbst getragen werden. Der Betrag muss eine Woche vor Kursbeginn auf dem hinterlegten Bankkonto der Hebamme Lena Karpfinger eingegangen sein.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Die Preise sind in EURO angegeben. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die Zahlung erfolgt ausschließlich via Überweisung.
Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist von vierzehn Tagen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
3. Vertragsdauer:
Die Vertragsdauer ergibt sich aus der oben ausgewählten Leistung bzw. dem jeweiligen Kurs. Die vereinbarten Kurstermine (ersichtlich auf der Kursbestätigung) sind verbindlich. Es wird darum gebeten, uns frühestmöglich (im Idealfall 24 Stunden zuvor) über die Absage einer Kursstunde zu informieren. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich
4. Widerruf
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss „Fit für zwoa“ mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erhalten Sie die bereits gezahlten Beträge, abzüglich der evtl. bereits in Anspruch genommen Leistungen, binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto der Teilnehmerin.
5. TERMINVERLEGUNG
Da die Hebamme Lena Karpfinger berufsbedingt in Ausnahmefällen zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Ein Ersatztermin am Ende des Kurses ist fest angesetzt.
6. Haftung:
(1) Lena Karpfinger bzw. Fit für zwoa haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lena Karpfinger bzw. „Fit für zwoa“ deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten Lena Karpfinger oder „Fit für zwoa“ werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
(3)Die Hebamme Lena Karpfinger haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein anderer Trainer/-in oder ein Arzt/-ärzin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen anderer Trainer/-innen.
7. Zustandekommen
Ein Vertrag kommt durch Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Fit für zwoa bzw. Hebamme Lena Karpfinger verbindlich zustande.
8. Rücktritt
Der Teilnehmer kann von der Buchung des Kurses/Veranstaltung etc. zurücktreten. Dies muss in Textform per Post, per Telefax, per Mail oder online erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Das bereits bezahlt Entgelt wird bei rechtzeitiger Abmeldung unter Abzug der Stornokosten zurückerstattet.
Rücktritt bis 8 Wochen vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung etc.: Stornokosten 10 €
Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung etc.: Stornokosten 30 % des Preises
Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung etc.: Stornokosten 50 % des Preises
Rücktritt ab 1 Woche vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung etc., Kurs-, Veranstaltungsabbruch oder bei Nichterscheinen: Stornokosten 100 % des Preises
9. Datenschutz
Fit für Zwoa und die Hebamme Lena Karpfinger erheben im Rahmen der Hebammentätigkeit und im gegenseitigen Austausch personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag wie auch der (ungeborenen/geborenen) Kinder.
Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger) gehören hierzu insbesondere dir für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung und Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten der Kursanmeldung werden von "Fit für Zwoa" Katharina Paitner an die Hebamme Lena Karpfinger übermittelt. Die Teilnehmerin ist hiermit ausdrücklich einverstanden. Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (andere Trainer/-innen oder Ärzten/ärztinne) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin damit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder über eine externe Abrechnungsstelle.
11. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden seitens der Hebamme Lena Karpfinger so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzung vorliegen, besteht auf Seite der Patientin/des Partners/der Partnerin ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSVGO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus hat die Patientin ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
„Fit für zwoa“ erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag, nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung. Es handelt sich hierbei beispielsweise um die vom Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz) und E-Mailadresse. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes (IuKDG) gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
AGB für einen vom Verein gebuchten bzw. beauftragten Kurs bei Fit für zwoa
Vertragsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Fit für zwoa
1. Gegenstand des Vertrags und Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an den von Fit für zwoa angebotenen Kursen und Trainingsangeboten.
(2) Die auf der Homepage von Fit für zwoa dargestellten Kurse und Leistungen stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(3) Durch Anklicken des Buttons „verbindlich buchen“ gibt der Teilnehmer eine verbindliche Buchung bzw. Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Fit für zwoa die Buchung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail bestätigt.
(4) Die jeweils gebuchten Kurse, Termine, Kurszeiten und gegebenenfalls weitere Teilnahmebedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursausschreibung und der Buchungsbestätigung.
(5) Soweit ein Kurs im Auftrag eines Vereins durchgeführt wird, ist der jeweilige Verein Auftraggeber von Fit für zwoa und vergütet die Durchführung des Kurses. Die Anmeldung des Vereinsmitglieds über die Homepage von Fit für zwoa dient in diesem Fall der verbindlichen Registrierung zur Teilnahme am Kurs.
(6) Bei einem im Auftrag eines Vereins durchgeführten und vom Verein finanzierten Kurs entstehen dem teilnehmenden Vereinsmitglied gegenüber Fit für zwoa keine Kursgebühren, sofern in der jeweiligen Kursausschreibung nichts Abweichendes angegeben ist. Die Teilnahme kann auf Mitglieder des jeweils beauftragenden Vereins beschränkt sein.
(7) Individuelle Vereinbarungen zwischen Fit für zwoa und dem jeweiligen Vertragspartner haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Gebühren
(1) Die Kursgebühren ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Kursübersicht bzw. der jeweiligen Kursausschreibung auf der Homepage von Fit für zwoa.
(2) Bei Kursen, die im Auftrag eines Vereins durchgeführt und von diesem vergütet werden, wird die Kursgebühr gegenüber dem teilnehmenden Vereinsmitglied nicht erhoben, sofern dies in der jeweiligen Kursausschreibung entsprechend angegeben ist.
(3) Für sonstige Kurse gelten die bei der Buchung ausgewiesenen Preise.
(4) Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Fit für zwoa umsatzsteuerpflichtig ist.
3. Vertragsdauer, Termine und Fehlzeiten
(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweils gebuchten Leistung bzw. dem jeweiligen Kurs. Die vereinbarten Kurstermine ergeben sich aus der Kursausschreibung und/oder der Buchungsbestätigung.
(2) Die vereinbarten Kurstermine sind grundsätzlich verbindlich.
(3) Kann ein Teilnehmer an einer gebuchten Kursstunde nicht teilnehmen, wird darum gebeten, Fit für zwoa möglichst frühzeitig, idealerweise mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn, darüber zu informieren.
(4) Die Möglichkeit, eine versäumte Kursstunde nachzuholen, besteht nur, wenn Fit für zwoa dies im Einzelfall ausdrücklich ermöglicht. Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Kursstunden besteht nicht.
(5) Bei vom Teilnehmer versäumten Kursstunden besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Reduzierung der Kursgebühr.
(6) Für Kurse, die im Auftrag eines Vereins durchgeführt und von diesem finanziert werden, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Ein Anspruch des Vereinsmitglieds auf eine anderweitige Leistung oder einen Ersatztermin aufgrund einer selbst verschuldeten Nichtteilnahme besteht nicht.
4. Widerrufsrecht
(1) Soweit dem Teilnehmer als Verbraucher bei der Buchung ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies kann insbesondere auf bestimmte, terminierte Kursangebote von Fit für zwoa zutreffen.
(3) Soweit für einen gebuchten Kurs ausnahmsweise ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Teilnehmer hierüber gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben informiert.
(4) Das Recht des Teilnehmers, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen oder aus wichtigem Grund zu beenden, bleibt unberührt.
5. Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
(1) Die Teilnahme an den Kursen setzt eine ausreichende körperliche Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung des Teilnehmers voraus.
(2) Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine persönliche gesundheitliche und körperliche Eignung für die Teilnahme an einem Kurs selbst einzuschätzen. Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden, Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Fit für zwoa vor Beginn des Kurses über solche gesundheitlichen Einschränkungen zu informieren, soweit diese für die sichere Teilnahme am jeweiligen Kurs von Bedeutung sind.
(4) Die Übungen und Anleitungen sind entsprechend den eigenen körperlichen Möglichkeiten durchzuführen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auf erkennbare körperliche Überlastungs- oder Warnsignale zu achten und eine Übung bei Beschwerden oder Schmerzen gegebenenfalls abzubrechen und den Kursleiter zu informieren.
(5) Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung der persönlichen körperlichen Grenzen und der Anweisungen des Kursleiters.
6. Haftung
(1) Fit für zwoa haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Fit für zwoa, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet Fit für zwoa nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Fit für zwoa, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Fit für zwoa nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(5) Für mitgebrachte persönliche Gegenstände und Wertgegenstände übernimmt Fit für zwoa keine Haftung, soweit Fit für zwoa deren Verlust, Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat. Es wird empfohlen, keine unnötigen Wertgegenstände zu den Kursen mitzubringen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise werden in Euro angegeben.
(2) Die Zahlung erfolgt entsprechend der bei der jeweiligen Buchung angegebenen Zahlungsart. Sofern angeboten, kann die Zahlung insbesondere per Überweisung oder Barzahlung erfolgen.
(3) Bei Kursen, die im Auftrag eines Vereins durchgeführt und von diesem finanziert werden, besteht gegenüber dem teilnehmenden Vereinsmitglied keine Zahlungspflicht, sofern dies in der jeweiligen Kursausschreibung angegeben ist.
(4) Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
8. Änderungen, Vertretung und Ausfall von Kursen
(1) Fit für zwoa ist berechtigt, bei Verhinderung des vorgesehenen Kursleiters eine geeignete und fachlich qualifizierte Vertretung einzusetzen.
(2) Sollte ein Kurs oder eine Kursstunde wegen Erkrankung des Kursleiters, höherer Gewalt, zu geringer Teilnehmerzahl, organisatorischer Gründe oder aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht stattfinden können, wird der Teilnehmer hierüber so früh wie möglich informiert.
(3) Fit für zwoa ist berechtigt, ausgefallene Kursstunden nachzuholen oder einen Ersatztermin anzubieten, soweit dies organisatorisch möglich und zumutbar ist.
(4) Wird eine bereits bezahlte Leistung endgültig nicht erbracht, wird die hierfür entrichtete Kursgebühr vollständig bzw. anteilig erstattet.
(5) Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Bei Kursen, die im Auftrag eines Vereins durchgeführt werden, können sich aus der zwischen dem Verein und Fit für zwoa getroffenen Vereinbarung abweichende organisatorische Regelungen ergeben. Diese berühren die Rechte des Teilnehmers nach diesen AGB und den gesetzlichen Vorschriften nicht.
9. Datenschutz
(1) Fit für zwoa verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Durchführung und Abwicklung der Kursbuchung, zur Kommunikation mit dem Teilnehmer sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
(3) Welche personenbezogenen Daten konkret verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies erfolgt, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung beruht, wie lange die Daten gespeichert werden und welche Rechte den betroffenen Personen zustehen, ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Fit für zwoa.
(4) Soweit bei der Anmeldung Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen erforderlich sind, werden diese nur verarbeitet, soweit hierfür eine entsprechende datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Gesundheitsdaten werden nicht allein aufgrund dieser AGB allgemein erhoben oder gespeichert.
(5) Bei Kursen, die im Auftrag eines Vereins durchgeführt werden, kann es erforderlich sein, dem Verein bestimmte Informationen über die Teilnahmeberechtigung bzw. die Teilnahme an dem Kurs mitzuteilen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht oder der Teilnehmer wirksam eingewilligt hat.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Erfüllungsort für die Leistungen von Fit für zwoa ist der jeweils in der Kursausschreibung angegebene Kursort.
(4) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung gültigen Fassung.
